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Auto mieten / AVB

Auto mieten Reservierungs-Anfrage



AVB (Allgemeine Vermiet-Bedingungen)

Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug bei uns mieten möchten. Bitte lesen Sie aufmerksam nachfolgende Vermietbedingungen/Verhaltensregeln.


Allgemeines/Verhaltensregeln

Das Fahrzeug ist ein großer, amerikanischer Pickup und ist auch als solches zu behandeln. Der Motor ist stets ordnungsgemäß warm zu fahren. Das Fahrzeug ist kein Rennwagen sondern ein Cruiser.
Das Fahrzeug ist mit einer Länge von fast sechs Metern und einer Breite von über zwei Metern gut einen Meter länger und etwas breiter als große deutsche Kraftfahrzeuge. An die Abmessungen muss sich der Mieter vorsichtig gewöhnen, um keine Kollision zu riskieren.
Beim Rückwärtsfahren empfiehlt sich, trotz Kamera, ein Einweiser.
Das Fahrzeug wiegt 2,7 Tonnen und hat Heckantrieb. Dies ist gerade bei nassen oder schneebedeckten Straßen zu berücksichtigen. Mit 401 PS steht man sehr schnell quer. Wenn 2,7 Tonnen anfangen zu rutschen wird es sehr schwierig, das Fahrzeug wieder zu stabilisieren. Es wird empfohlen, bei solchen Straßenverhältnissen den 4 WD Auto Antrieb zu aktivieren und das Gaspedal sehr sparsam zu betätigen.
Die Antriebsarten 4 WD LOCK und 4 WD LOW dürfen keinesfalls aktiviert werden. Diese sind ausschließlich für losen Untergrund konzipiert und verursachen Schäden am Antriebsstrang, wenn sie auf der Straße aktiviert werden.
Das absichtliche Herbeiführen eines unkontrollierten Fahrzustandes ist strikt untersagt. Dazu zählen Driften, Burnouts und ähnliche Aktivitäten.
Auf der Ladefläche dürfen nur Dinge transportiert werden, die sich ordnungsgemäß sichern lassen und die die Ladefläche nicht ver-kratzen oder verschmutzen.
Das Fahrzeug darf aufgrund seiner Bauform nicht durch Waschan-lagen oder Waschstraßen gefahren werden.
Rauchen ist im Fahrzeug untersagt.
Tiere sind im Fahrzeug nicht erlaubt.


Vertragspartner

Die Unterzeichner des Mietvertrages werden jeweils Vertrags-partner. Unterzeichnen zwei Mieter, haften Mieter1 und Mieter2 gesamtschuldnerisch, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Das beigefügte Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Vertrages.
Die Gerüstbau Salzgitter GmbH ist berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen.


Mietpreis

Sofern nicht ein besonderer Mietpreis schriftlich vereinbart wurde, gilt die bei Anmietung gültige Preisliste.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Fahrzeugs eine Mietvorauszahlung bzw. Mietkaution zu vereinbaren, mindestens in Höhe der voraussichtlichen Miet- und/oder Nebenkosten in Höhe von 1.000,00 Euro (entspricht Selbstbehalt Vollkasko-Versicherung).
Nicht im Mietpreis enthalten sind Kosten für Kraftstoff.
Die Mietkaution ist mindestens 5 Werk-Tage vor Übergabetermin des Fahrzeugs per Überweisung zu entrichten.
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank an den Mieter übergeben. Die Mieter haben das Fahrzeug voll aufgetankt zurückzugeben. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht voll aufgetankt, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietern die für die Volltankung
entstehenden Kosten sowie eine Aufwandspauschale von zusätzlich 20,00 Euro in Rechnung zu stellen.
Pflichten des Vermieters

Versicherung
Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Es besteht zudem eine Vollkasko-Versicherung mit 1.000,00 Euro Selbstbehalt und Teilkasko mit 300,00 Euro Selbstbehalt.
Eine Versicherung für Gefahrguttransporte besteht nicht.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter für alle darauf zurück-zuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter für Sach- und Vermögens-schäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Es besteht keine Versicherung für im Auto mitgeführte bewegliche Sachen des Mieters. Ebenso besteht keine Versicherung für durch fehlerhaft gesicherte Ladung entstehende Schäden.
Es besteht keine Versicherung für durch den fahrer verursachte Personenschäden. Die Vorschriften zur Ladungssicherung sind streng zu beachten.


Wer darf ein Fahrzeug mieten?

Jede natürliche oder juristische Person, die
a) rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit uns abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Zeitraum der Anmietung anzunehmen
b) einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorlegen kann
c) einen in Deutschland gültigen Führerschein vorlegen kann


Wer darf ein Fahrzeug führen?

Jede natürliche Person, die
a) mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist. Die sind in der Regel der Mieter sowie ein möglicher Mieter2
b) über eine Fahrpraxis von mindestens 5 Jahre verfügt
c) mindestens das 24te Lebensjahr vollendet hat.


Wo darf das Fahrzeug gefahren werden?

Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland bewegt werden. Eine Ausweitung auf Auslandsfahrten bedarf der schriftlichen Abstimmung vor Fahrtantritt.
Nicht gefahren werden darf das Fahrzeug im Offroad-Gelände.


Wie darf das Fahrzeug genutzt werden?

Unzulässig ist die Belastung des Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hinaus. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass ein außerordentlicher Verschleiß nicht messbar ist.
Nicht genutzt werden darf das Fahrzeug zu Motorsport-Veranstaltungen oder ähnlichen Events, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten.
Nicht genutzt werden darf das Fahrzeug zu Zwecken der gewerblichen Personenbeförderung.
Nicht genutzt werden darf das Fahrzeug zur Weitervermietung.
Nicht genutzt werden darf das Fahrzeug zu Testzwecken.
Nicht genutzt werden darf das Fahrzeug zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind.
Entstehen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Gebühren, so trägt der Mieter sämtliche Kosten z. B. für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (insbesondere etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz).
Veränderungen oder mechanische Eingriffe am Fahrzeug sind ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
Bei Zuwiderhandlung werden die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dem Mieter in Rechnung gestellt.



Übergabe des Fahrzeugs

Vermieter und Mieter sind verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übergabe auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, den Stand des Kilometerzählers schriftlich festzuhalten und das Vorhandensein von komplettem Werkzeug, der Wagenpapiere, des Warndreiecks, des Verbandskastens, des Reserverades und eines vollen Tankinhaltes zu überprüfen.

Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und an den Mieter zu übergeben. Eventuelle Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe (z. B. Schäden an der Karosserie) sind im Vertrag auszuweisen.


Rückgabe des Fahrzeugs

Die Rückgabe des Fahrzeugs kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, zum Ablauf der Mietzeit das Fahrzeug am Ort der Ausleihe oder einem schriftlich vereinbarten Ort zurückzugeben.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in welchem er es übernommen hat.
Dem Mieter bekannte Schäden am Fahrzeug, sind unaufgefordert zu melden.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, sofern nicht eine anderslautende, schriftlich fixierte, Vereinbarung getroffen wurde.
Überschreitet der Mieter den Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde, wird pro angefangener Stunde zusätzlich ¼ des jeweiligen Tagesmietpreises fällig.
Ist das Fahrzeug bei Rückgabe übermäßig verschmutzt, wird die Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der Mietfrist besteht für den Mieter kein Anspruch auf Erstattung eines Teilbetrags des Mietpreises.


Obhutspflicht

Der/die Mieter verpflichtet/n sich, das Kraftfahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, während der Nutzungstzeit das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu überprüfen.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, das Fahrzeug nur so abzustellen, dass Beschädigungen durch Dritte (z.B. den fließenden Verkehr) auszuschließen sind.


Verhalten im Falle eines Schadens/Unfalls

Der/die Mieter verpflichtet/n sich, im Falle eines Unfalls unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu achten, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn kein anderer Unfallbeteiligter vorhanden sein sollte.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, Namen und Anschriften sämtlicher am Unfall beteiligten Personen und Zeugen des Unfalls sowie Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Personen festzuhalten und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Gegnerische Ansprüche dürfen vom Mieter nicht anerkannt werden. Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.
Der/die Mieter verpflichtet/n sich, dem Vermieter den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und ihn bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen.


Reparaturen

Notwendige Reparaturen (Gewährleistung von Betriebs- und Verkehrssicherheit) während der Mietzeit dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden, es sei denn, die Reparaturkosten übersteigen einen Betrag von 100,00 € nicht. Die Reparaturen sind nur von einer Vertragswerkstätte durchzuführen.
Die Kosten der Reparatur werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, es sei denn, der Mieter haftet selbst für die Reparaturen.


Haftung der Mieter

Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Soweit die Haftungsfreistellung ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen wurde, haftet der Mieter bei von ihm verschuldeten Unfallschäden für reine Reparaturkosten bzw. bei Totalschäden auf den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt auch hier der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter haftet beschränkt auf den tatsächlichen entstanden Schaden für während der Mietzeit von ihm begangenen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch für Verstöße des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bei/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z. B. das Abstellen eines KFZ an Parkplätzen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts, Abstellen in Parkverbotszonen oder ähnliches.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges im Mietzeitraum anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird und erbringt dabei sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten.


Haftung des Vermieters

Jegliche Haftung des Vermieters wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse entbinden den Vermieter für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
Bereitstellung des Fahrzeugs
Ist dem Vermieter des Fahrzeugs eine Bereitstellung des Fahrzeugs zum vereinbarten Mietzeitpunkt durch von ihm nicht zu verantwortende Umstände nicht möglich, so besteht für einen potentiellen Mieter, auch bei bestätigter Reservierung, kein Anspruch auf Schadensersatz.


Fälligkeit und Verjährung

Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeuges gilt die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten nach §§ 558, 225 BGB, vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges an gerechnet.
Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit zur Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten hatte. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt auch in diesem Fall spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges.
Der Vermieter ist verpflichtet, sich unverzüglich und nachdrücklich um die Akteneinsicht zu bemühen und den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich zu unterrichten.


Weiteres

Geben Sie das Fahrzeug voll aufgetankt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück. Muss das Fahrzeug von uns aufgetankt werden, berechnen wir den ortsüblichen Kraftstoff-Preis plus 20,00 Euro Aufwandsentschädigung - ist das Fahrzeug übermäßig verschmutzt, so stellen wir Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung.
Bei nassen oder glatten Straßenverhältnissen aktivieren Sie bitte den 4 WD Auto Antrieb und betätigen Sie das Gaspedal sehr sparsam.Die Antriebsarten 4 WD LOCK und 4 WD LOW dürfen keinesfalls aktiviert werden!
Achten Sie auf Warnlampen im Auto und ergreifen Sie ggf. Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung.
Kein Driften, Burnouts oder ähnliche Aktivitäten!
Laden Sie nur, was sich gut sichern lässt. Schäden durch schlecht gesicherte Ladung sind nicht versichert!
Laden Sie nur, was die Ladefläche nicht verschmutzt oder zerkratzt!
Nicht durch Waschanlagen oder Waschstraßen fahren.
Rauchen ist im Fahrzeug untersagt.
Tiere sind im Fahrzeug nicht erlaubt.


Datenschutz

Der/die Mieter ist/sind damit einverstanden, dass notwendige Vertragsdaten vom Vermieter gespeichert werden.
Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nur im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG (§27ff. BDSG) an Dritte weiterzuleiten.


Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist, wenn der Mieter Kaufmann ist oder soweit der Mieter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Salzgitter.